Fahrradleasing
Mitarbeiter können durch das Fahrrad- und E-Bike Leasing kostengünstig ein Dienstrad über ihren Arbeitgeber beziehen, welches auch privat genutzt werden darf. Ähnlich wie beim Auto-Leasing profitieren Arbeitnehmer von einem bedeutenden steuerlichen Vorteil aufgrund der gängigen Dienstwagen-Regelung. Der Arbeitgeber agiert als Leasingnehmer und überlässt das Fahrrad zur Nutzung dem Mitarbeiter, der es über eine Gehaltsumwandlung bezahlt. Dabei wird ein Teil des Gehalts in einen Sachbezug umgewandelt.
Vorteile Dienstrad Arbeitnehmer |
Vorteile Dienstrad Arbeitgeber |
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